Die Post-Event-E-Mail kann ein leistungsstarkes Werkzeug sein und mehreren Zwecken dienen:
Sammeln des Feedbacks Ihrer Kunden mit einer Umfrage nach dem Besuch
Ihre Kunden bitten, die Einrichtung und ihre Erfahrung zu bewerten
Anreize und Upsells anbieten: einen Rabatt auf den nächsten Besuch oder ein Upgrade auf die Jahreskarte [zusätzliche Umsatzwarnung!]
E-Mails helfen Ihnen, engagiert und präsent zu bleiben und können Ihre weiteren Bemühungen, zum Beispiel Social-Media-Engagement-Taktiken und -Strategien, hervorragend ergänzen
Hier ist ein freundlicher Ratschlag unserer Experten, wie Sie diese E-Mail angehen sollten:
Der Tonfall: Freundlich, optimistisch
Kurz und prägnant; auf den Punkt gebracht
Beziehen Sie sich auf den Artikel/das Erlebnis, das sie gekauft haben
Konzentrieren Sie sich auf die Peak-End-Regel: Wenn sie an den besten Moment erinnert werden oder beim nächsten Mal einen Gutschein erhalten, sind sie möglicherweise eher geneigt, eine (gute) Bewertung abzugeben.
Bitten Sie sie ausdrücklich, Ihnen in den sozialen Medien zu folgen.
Wenn Sie den Text in Ihrer E-Mail bearbeiten möchten, um ihn an Ihren Tonfall anzupassen oder spezifische Informationen hinzuzufügen, können Sie dies über den Copy Editor tun! Dank des Copy Editors können Sie jeden Text Ihrer E-Mails bearbeiten. Erkunden Sie es selbst: Hier ist eine Anleitung, die einen schnellen und einfachen Weg erklärt, Ihre Texte anzupassen und zu pflegen!
Zeitpunkt
Die Post-Event-E-Mail wird um 8 Uhr morgens (UTC) einen Tag nach der Veranstaltung gesendet.
Wussten Sie, dass Sie Ihre Post-Event-E-Mail auch mit Rabattcodes aufpeppen können?
Post-Event-E-Mail & die DSGVO*
Gemäß der DSGVO muss jede Form der Direktmarketing-Kommunikation über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen (Art. 6).
Im Fall der Post-Event-E-Mail sehen bestimmte Mitgliedstaaten eine Einwilligung als notwendig an. In anderen Mitgliedstaaten können Unternehmen entscheiden, berechtigtes Interesse zu nutzen – die E-Mail an alle Besucher zu senden – oder sich ebenfalls für eine Einwilligung entscheiden – sie nur an Nutzer zu senden, die sich angemeldet haben. In jenen Mitgliedstaaten, in denen eine Wahl getroffen werden kann, spielt der Inhalt der E-Mail oft eine entscheidende Rolle.
Wenn Sie um Bewertungen bitten:
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der lokalen Umsetzung der DSGVO in bestimmten Ländern eine ausdrückliche Marketing-Einwilligung benötigen, um per E-Mail um eine Bewertung zu bitten. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass die E-Mail nur an Kunden gesendet wird, die sich angemeldet haben.
Gemäß den ICO-Richtlinien scheint das Bitten um Bewertungen im Vereinigten Königreich jedoch keine Einwilligung zu erfordern, solange es keine anderen Werbeaktionen (wie Gutscheincodes, Upsells usw.) enthält.
Wenn Sie sich einfach bedanken:
Selbst wenn Ihre E-Mail eine einfache Dankesnachricht ist, kann auch hier, angesichts der lokalen Umsetzung der DSGVO, in bestimmten Ländern eine ausdrückliche Marketing-Einwilligung erforderlich sein.
*Bitte beachten Sie, dass die gegebenen Informationen in keiner Form eine Rechtsberatung darstellen. Der Zweck der Informationen besteht darin, unseren Partnern zu helfen, die Grundlagen des Themas und die Convious-Tools zu verstehen, damit Partner ihr eigenes Compliance-Niveau bestimmen und umsetzen können. Obwohl wir unser Bestes tun, um hilfreiche Informationen als Ausgangspunkt bereitzustellen, gelten bestimmte Konzepte möglicherweise nicht in allen Ländern. Daher kann nichts eine regionale Rechtsberatung ersetzen. Convious übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und die als Reaktion darauf ergriffenen affirmativen Maßnahmen.
