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So legen Sie Ihre Convious-Cookies in der Cookie-Erklärung Ihrer Website fest

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So legen Sie Ihre Convious-Cookies in der Cookie-Erklärung Ihrer Website fest

Zuletzt aktualisiert am 07 Jan, 2026

In einer datengesteuerten Welt ist der Schutz der Daten und der dahinterstehenden Personen wichtig. Aus diesem Grund wurden die Datenschutz-Grundverordnung und die ePrivacy-Richtlinie eingeführt.

Die ePrivacy-Richtlinie ist ein Rechtsakt zur Regulierung der Verwendung von Cookies und Trackern. Sie legt die Verpflichtung fest, eine vorherige Einwilligung von Nutzern einzuholen, wenn Cookies zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden.*


Tatsächlich muss jede Website, die Besucher aus der EU hat:

  • Alle Cookies und Tracker zurückhalten, bis eine ausdrückliche Einwilligung erteilt wurde,

  • Den Nutzern Informationen über alle auf Ihrer Domain eingebetteten Cookies und Tracker in leicht verständlicher Sprache bereitstellen,

  • Nutzer auf benutzerfreundliche Weise um Einwilligung für alle Cookies und Tracker bitten,

  • Nutzern ermöglichen, die Einwilligung genauso einfach zu verweigern oder zu widerrufen, wie sie sie erteilen können.

Darüber hinaus müssen Nutzer die Möglichkeit haben, verschiedenen Cookie-Kategorien zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, unabhängig davon, wie viele Websites die Cookie-Einwilligung einholen. Die gesetzten Cookies müssen in eine der folgenden 4 Kategorien eingeordnet werden: Unbedingt erforderlich, Präferenzen, Statistiken oder Marketing.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Da wir Sie bei der Kommunikation rund um Convious-Cookies bestmöglich unterstützen möchten und es berechtigte Fragen gab, wollten wir Ihnen eine zentrale Anlaufstelle bieten, an der Sie die notwendige Übersicht und Informationen finden, damit Sie eine transparente Kommunikation über die von Ihnen eingesetzten und verwalteten Cookie-Banner/-Erklärungen gewährleisten können.

Bevor wir uns mit den Details zur Klassifizierung der Convious-Cookies befassen, stellen Sie sicher, dass Sie sich Ihrer Verantwortlichkeiten bewusst sind, indem Sie diesen Artikel lesen: Verwaltung von Cookie-Bannern - Verantwortlichkeiten & Wissenswertes

Was Sie tun müssen:

Fügen Sie die folgenden Cookie-Klassifizierungen und Beschreibungen zu Ihrer Cookie-Erklärung hinzu:

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Convious_cookie_id ist ein Mehrzweck-Cookie. Daher müssen Sie es in 2 Kategorien auflisten.


Bitte beachten Sie:
Das automatisch erkannte convious_cookie_id muss als erforderlich klassifiziert werden; andernfalls wird Ihr Checkout erst angezeigt, wenn die Einwilligung erteilt wurde. Darüber hinaus sollte das Hinzufügen der convious_cookie_id auch zur Marketing-Kategorie manuell erfolgen, indem Sie deren Namen und Beschreibung hinzufügen.

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Warum das Obige hinzufügen, fragen Sie?

Durch das Hinzufügen der oben genannten Cookie-Klassifizierungen und Beschreibungen zu Ihrer Cookie-Erklärung ermöglichen Sie eine transparente Kommunikation mit Ihren Website-Besuchern in Übereinstimmung mit der ePrivacy-Richtlinie.

Die Klassifizierung der convious_cookie_id im Marketing-Bereich ermöglicht es, die Einwilligung Ihrer Website-Besucher zu erhalten, um deren Online-Erlebnis zu personalisieren. Dies ist relevant für die gezielte Nutzung von Engage-Tools und personalisierte Kommunikation über verschiedene Kanäle.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie andere Änderungen an Ihrem Cookie-Banner vornehmen, weil Sie feststellen, dass Sie die Anforderungen bezüglich der 4 obligatorischen Kategorien nicht erfüllen, informieren Sie uns bitte, da dies Auswirkungen auf die Infrastruktur zur Einbindung der eingeholten Einwilligung haben wird.


Die Zukunft

Da Ihre Convious-Toolbox wächst und wir möchten, dass Sie erfolgreich sind und gleichzeitig die notwendigen Datenschutzregeln respektieren, versichern wir Ihnen, über alle Aktualisierungen informiert zu werden, die sich aus erweiterten Funktionalitäten oder potenziell verbesserten Maßnahmen ergeben können.

*Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in keiner Weise eine Rechtsberatung darstellen. Der Zweck der Informationen besteht darin, unseren Partnern zu helfen, die Grundlagen des Themas und der Convious-Tools zu verstehen, damit Partner ihr eigenes Compliance-Niveau bestimmen und umsetzen können. Obwohl wir unser Bestes tun, um hilfreiche Informationen als Ausgangspunkt bereitzustellen, gelten bestimmte Konzepte möglicherweise nicht in allen Ländern. Daher kann nichts eine regionale Rechtsberatung ersetzen. Convious übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und die als Reaktion darauf ergriffenen bestätigenden Maßnahmen.

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